Balkontür sondereigentum oder gemeinschaftseigentum

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sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer. 1 › balkone-im-wohnungseigentum. 2 Was nicht Sondereigentum ist, ist demnach Gemeinschaftseigentum. wie beispielsweise der Bodenbelag oder der Anstrich der Balkontür. 3 Zunächst mutet es befremdlich an, den Balkon als zum Gemeinschaftseigentum gehörend zu qualifizieren, ist er doch ausschließlich über die entsprechende Wohnung. 4 Balkonstützen etwa sind klar Teil des Gemeinschaftseigentums Ebenfalls zum Gemeinschaftseigentum gehören die Balkonbrüstung und deren Belag, das Balkongitter sowie die Balkongeländer Trennmauern des Balkons sind kein Sondereigentum, sondern auch zum Gemeinschaftseigentum zugehörig Balkontüren Balkonfenster. 5 Da nun einmal ein Balkon lediglich von der entsprechenden Wohnung erreichbar ist, kann an ihm auch kein Sondernutzungsrecht für den Wohnungseigentümer begründet werden. Auch ohne entsprechende ausdrückliche Zuordnung zum Sondereigentum gehört der Balkon schlicht zur entsprechenden Wohnung. 6 Zunächst mag es kontraintuitiv wirken, aber Balkone gehören tatsächlich (größtenteils) zum Gemeinschaftseigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Nur solche Teile, die nicht konstruktiver Art sind, gehören zum Sondereigentum. Namentlich also der Innenanstrich, der Bodenbelag wie beispielsweise Fliesen oder nicht fest installierte Blumenkübel. 7 Fenster oder Balkontüren sind witterungsbedingt nicht ewig haltbar und nicht jahrelang ohne Weiteres in einem gutem Zustand. Das äußere Erscheinungsbild einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist darüber hinaus stark von der Einheitlichkeit der verbauten Türen und Fenster geprägt. 8 Jegliche Art von Gebäudeabdichtung (Fassade, Estrich, Balkon, Isolierung etc.) stellt als Bestandteil des Gebäudes zwingend Gemeinschaftseigentum dar, soweit die Abdichtungsvorrichtung für den Bestand des Gebäudes notwendig ist. Abflussrohre Sonderthema: Sonder- und Gemeinschaftseigentum. 9 Türen innerhalb der WEG lassen sich nicht pauschal in Sonder- und Gemeinschaftseigentum einordnen. Wohnungseingangstüren führen zu einer Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum und gehören damit insgesamt zum Gemeinschaftseigentum. undichte terrasse gemeinschaftseigentum 10 Trennmauern des Balkons sind kein Sondereigentum, sondern auch zum Gemeinschaftseigentum zugehörig; Balkontüren; Balkonfenster; Bodenplatten sowie die. 11