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Biotop was ist erlaubt bayern
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Gehölzbestände wie naturnahe Hecken oder Feldgehölze, die eingeschränkt nach § 39 BNatSchG und Art. 16 BayNatSchG geschützt sein können. •. Als weitere Biotope.
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Landröhrichte, Pfeifengraswiesen, · Moorwälder, · wärmeliebende Säume, · Magerrasen, Felsheiden, · alpine Hochstaudenfluren.
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Die Staatsregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung Einzelheiten zur fachlichen Abgrenzung der in Satz 1 Nr. 6 und 7 genannten Biotope zu bestimmen. (2).
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23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) geschützt. In diesen gesetzlich geschützten Biotopen sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen.
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Der bayerische Gesetzgeber hat an einigen Stellen von seinem verfassungsrechtlich eingeräumtem Abweichungsrecht Gebrauch gemacht, so auch bei der Festlegung weiterer gesetzlich geschützter Biotope. Das neue Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) ist am März in Kraft getreten.
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Gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und Art. 23 Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) sind Flächen, auf denen sich besondere Biotope, wie Pflanzengemeinschaften (Vegetation), entwickelt haben – das ist meist an „extremeren“ Standorten der Fall, z. B. auf sehr nassem oder magerem Untergrund.
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Die Biotopkartierung Bayern gliedert sich in vier Bereiche: die sogenannte Flachlandkartierung außerhalb der Alpen und Städte, die Alpenbiotopkartierung, die Stadtbiotopkartierung sowie die Erfassung militärischer Liegenschaften. Die Biotopkartierung wurde in Bayern bereits begonnen.
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Nicht die Kartierung, sondern die Natur macht eine Fläche zum Biotop. Für einen gezielten und umfassenden Schutz ist es aber dennoch wichtig zu wissen, wo diese Flächen liegen und wie es um sie bestellt ist. Daher lässt das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) regelmäßig den Zustand der Natur in Bayern erfassen.
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Gesetzlich geschützte Biotope. Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten.
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Biotoptypen (WE, WP, WÖ, WJ, WW, WY) ist die Information zum jeweiligen Lebensraumtyp gemäß FFH-Richtlinie allerdings nicht enthalten. Daher werden in diesen Fällen der Biotoptyp der Biotopkar-tierung Bayern und der Lebensraumtyp gemäß FFH-Richtlinie separat aufgeführt (siehe hierzu z. B. L3 oder N2). § 30 bnatschg geschützte biotope
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