Erbschaftsteuer kosten für die übliche grabpflege

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Die Gesamtkosten für die übliche Grabpflege werden mit dem Kapitalwert ermittelt, nämlich. 1 Die Üblichkeit der Grabpflegekosten richtet sich nach den Aufwendungen, die bei der Inanspruchnahme von Fremdleistungen nach den üblichen Mittelpreisen des. 2 Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Zugewinn und Pflichtteilsrecht: Kompetente Nachfolgeberatung hat viele Facetten. ErbBstg Erbfolgebesteuerung bereitet sie. 3 Kosten für die übliche Grabpflege gehören zu den Erbfallkosten, die nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig. 4 Die Finanzverwaltung hält einen Jahreswert i.H.v EUR für angemessen. Hat der Erblasser im Wege einer Auflage gemäß § BGB den Erben eine bestimmte Form und Umfang der Grabpflege auferlegt, handelt es sich um eine Nachlassverbindlichkeit im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG. 5 Maßgebend für die Bewertung ist mithin bei einem Einzelnachweis der Kosten das 9,3-fache des Jahreswerts. Ein höherer Abzug scheidet auch bei Nachweis einer längeren Liegezeit aus. Diese Begrenzung der Abzugsfähigkeit gilt jedoch nicht, wenn der Grabpflegeaufwand nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 oder 2 ErbStG abzugsfähig ist. 6 Der Alleinerbe macht Kosten für die Grabstelle geltend. in Höhe von 2 EUR. Der Vermächtnisnehmer hat aus sittlicher Verpflichtung die. Kosten übernommen für den Grabstein in Höhe von + 3 EUR. Summe der nachgewiesenen Aufwendungen: 5 EUR: Abzugsfähig sind beim Vermächtnisnehmer: 3 EUR: beim Erben (10 EUR - 3 EUR. 7 Auf einen konkreten Betrag musste sich das FG nicht festlegen, da der Pauschbetrag von EUR zum Ansatz kam. Hinweis: Der Abzug für Grabpflege ist nicht auf die üblichen Aufwendungen beschränkt, wenn der Erblasser einem Erwerber eine Verpflichtung durch letztwillige Verfügung auferlegt hat. 8 Nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG werden für die Grabpflege und alle weiteren genannten Kosten unter Einschluss auch derjenigen Kosten, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses bzw. Erlangung des Erwerbes entstehen, insgesamt EURO ohne Nachweis akzeptiert. 9 die Kosten der Bestattung des Erblassers, die Kosten für ein angemessenes Grabdenkmal, die Kosten für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen. 2 Für . grabpflege gesetzliche regelung 10