Ihk musterprüfungsordnung

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Musterprüfungsordnungen sind. 1 Auf Grund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom gemäß den Richtlinien des Hauptausschusses für Berufsbildung vom 2 Die Industrie- und Handelskammer Potsdam erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungs- ausschusses vom März als zuständige Stelle nach § 3 Empfehlung zu Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1, Absatz Berufsbildungsgesetz. 4 Hier finden Sie unterschiedliche Prüfungsordnungen zum Downloaden. (c) IHK Düsseldorf Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK Düsseldorf trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. 5 Empfehlung zu Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1, Absatz Berufsbildungsgesetz (MPO-F-BBiG) (PDF, KB) Empfehlung zur Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42h Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung (MPO-F-HwO) (PDF, KB). 6 Personenverkehr mit Pkw die nächstgelegene IHK zuständig. (3) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin kann mit seiner/ihrer Zustimmung an eine andere IHK verwiesen werden. § 3 Prüfungsausschüsse (1) Die IHK bildet Prüfungsausschüsse für a) die Durchführung von Prüfungen zum Zwecke des Nachweises der fachlichen Eignung zur. 7 Normen und Regeln. Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine Musterprüfungsordnung erlassen. Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können. Musterprüfungsordnung. 8 Für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen hat der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung eine Musterprüfungsordnung erlassen. Auf dieser Grundlage erlassen die Industrie- und Handelskammern eigene Prüfungsordnungen, die im Detail abweichen können. Die aktuelle Prüfungsordnung, gültig. 9 Musterprüfungsordnung für die Durchführung von Gesellen- und Umschulungsprüfungen. Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 56 Absatz 1 in Verbindung mit § 47 Absatz 1 Berufsbildungsgesetz (MPO-F-BBiG) Musterprüfungsordnung für Fortbildungsprüfungen gemäß § 42 c Absatz 1 in Verbindung mit § 38 Handwerksordnung. bbig 10 paragraph 24 musterprüfungsordnung 12